Kategorie: Ratgeber
Fachartikel rund um Empfangsdienst, Outsourcing, Vakanzabdeckung und Arbeitnehmerüberlassung.
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Outsourcing oder Arbeitnehmerüberlassung – was ist der Unterschied?
Beim Outsourcing übernimmt ein Dienstleister wie ESD die Empfangsfunktion vollständig und steuert die Empfangskraft selbst. Bei der ANÜ bleibt die Kraft beim Dienstleister angestellt, arbeitet aber unter Weisung des Kunden. Die zentrale Unterscheidung ist das Weisungsrecht.
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Vakanz am Empfang: Wie schnell muss eine Vertretung da sein?
Eine qualifizierte Vertretung kann über die Vakanzabdeckung eines spezialisierten Dienstleisters oft innerhalb von ein bis zwei Werktagen starten – im Express-Verfahren am Folgetag. Entscheidend sind lokale Verfügbarkeit, Anforderungsprofil und Vorlauf.
