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Arbeitnehmerüberlassung

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Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

Sie steuern die Empfangskraft selbst – wir stellen sie an und kümmern uns um Lohn, Sozialabgaben und Verwaltung.

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) stellt ESD eine Empfangskraft, die in Ihrem Unternehmen und unter Ihrer Weisung arbeitet – angestellt bleibt sie jedoch bei ESD. Sie integrieren die Kraft in Ihr Team und steuern sie selbst, ohne den administrativen Aufwand einer eigenen Anstellung. Der entscheidende Unterschied zum Outsourcing: Bei der ANÜ liegt das Weisungsrecht bei Ihnen, beim Outsourcing bei ESD.


Ein typischer Anwendungsfall

Sie möchten eine Empfangskraft eng in Ihre Abläufe einbinden und selbst anleiten – aber nicht selbst anstellen, etwa zur Überbrückung oder zum Kennenlernen vor einer Festanstellung. ESD überlässt Ihnen die passende Kraft im rechtssicheren Rahmen des AÜG.

Im Vergleich zu Outsourcing und Vakanzabdeckung

KriteriumOutsourcingVakanzabdeckungArbeitnehmerüberlassung
Kurz gesagtEmpfang dauerhaft abgebenLücke kurzfristig schließenKraft ins eigene Team
Typische DauerlangfristigTage bis Monatebis i. d. R. 18 Monate
Weisungsrechtbei ESDbei ESDbeim Kunden
ArbeitgeberESDESDESD
Ideal wennSie sich nicht kümmern wollenIhre Kraft ausfälltSie selbst steuern wollen
Reaktionszeitmit Vorlauf geplantsehr schnell / Expressmittel
RechtsrahmenDienst-/WerkvertragDienstvertragAÜG (erlaubnispflichtig)
Preislogikmonatlicher FestpreisTages-/StundensatzStundenverrechnungssatz
Die wichtigste Achse für die Wahl: das Weisungsrecht. Wer die Kraft selbst steuern will, braucht ANÜ; wer das Ergebnis abgeben will, wählt Outsourcing oder – kurzfristig – Vakanzabdeckung.

Preisindikation

Stundenverrechnungssatz je nach Qualifikation und Einsatzdauer (€ – €€€). Equal-Pay-Vorgaben werden berücksichtigt; die konkrete Logik klären wir im Erstgespräch.

Konkrete Werte werden von ESD nach interner Freigabe eingetragen.

So läuft eine Überlassung ab

  1. Anforderungsprofil & Einsatzrahmen – wir klären, wen Sie brauchen und wie lange.
  2. Überlassungsvertrag – im rechtlich sauberen Rahmen des AÜG, mit allen Pflichtangaben.
  3. Auswahl der Empfangskraft – passend zu Profil, Standort und Teamkultur.
  4. Integration ins Kundenteam – die Steuerung übernehmen Sie.
  5. Laufende Betreuung – ESD bleibt Arbeitgeber, kümmert sich um Verwaltung und steht als Ansprechpartner bereit.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich ANÜ vom Outsourcing?

Beim Outsourcing steuert ESD die Kraft und verantwortet das Ergebnis. Bei der ANÜ steuern Sie die Kraft selbst – sie bleibt aber bei ESD angestellt.

Wie lange darf eine Kraft überlassen werden?

Es gilt eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer (in der Regel 18 Monate). Details sollten im Einzelfall arbeitsrechtlich geprüft werden.

Wer ist Arbeitgeber?

ESD bleibt Arbeitgeber und übernimmt Lohn, Sozialabgaben und Personalverwaltung. Die fachliche Weisung liegt bei Ihnen.

Ist eine spätere Übernahme möglich?

Ja, eine Übernahme in eine Festanstellung beim Kunden ist nach den geltenden Regelungen grundsätzlich möglich.

Frage zur ANÜ?

Wir klären am Telefon, ob Arbeitnehmerüberlassung der richtige Rahmen ist – oder ob eines der anderen Modelle besser passt.