Leistung
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Sie steuern die Empfangskraft selbst – wir stellen sie an und kümmern uns um Lohn, Sozialabgaben und Verwaltung.
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) stellt ESD eine Empfangskraft, die in Ihrem Unternehmen und unter Ihrer Weisung arbeitet – angestellt bleibt sie jedoch bei ESD. Sie integrieren die Kraft in Ihr Team und steuern sie selbst, ohne den administrativen Aufwand einer eigenen Anstellung. Der entscheidende Unterschied zum Outsourcing: Bei der ANÜ liegt das Weisungsrecht bei Ihnen, beim Outsourcing bei ESD.
Ein typischer Anwendungsfall
Sie möchten eine Empfangskraft eng in Ihre Abläufe einbinden und selbst anleiten – aber nicht selbst anstellen, etwa zur Überbrückung oder zum Kennenlernen vor einer Festanstellung. ESD überlässt Ihnen die passende Kraft im rechtssicheren Rahmen des AÜG.
Im Vergleich zu Outsourcing und Vakanzabdeckung
| Kriterium | Outsourcing | Vakanzabdeckung | Arbeitnehmerüberlassung |
|---|---|---|---|
| Kurz gesagt | Empfang dauerhaft abgeben | Lücke kurzfristig schließen | Kraft ins eigene Team |
| Typische Dauer | langfristig | Tage bis Monate | bis i. d. R. 18 Monate |
| Weisungsrecht | bei ESD | bei ESD | beim Kunden |
| Arbeitgeber | ESD | ESD | ESD |
| Ideal wenn | Sie sich nicht kümmern wollen | Ihre Kraft ausfällt | Sie selbst steuern wollen |
| Reaktionszeit | mit Vorlauf geplant | sehr schnell / Express | mittel |
| Rechtsrahmen | Dienst-/Werkvertrag | Dienstvertrag | AÜG (erlaubnispflichtig) |
| Preislogik | monatlicher Festpreis | Tages-/Stundensatz | Stundenverrechnungssatz |
Preisindikation
Stundenverrechnungssatz je nach Qualifikation und Einsatzdauer (€ – €€€). Equal-Pay-Vorgaben werden berücksichtigt; die konkrete Logik klären wir im Erstgespräch.
Konkrete Werte werden von ESD nach interner Freigabe eingetragen.
So läuft eine Überlassung ab
- Anforderungsprofil & Einsatzrahmen – wir klären, wen Sie brauchen und wie lange.
- Überlassungsvertrag – im rechtlich sauberen Rahmen des AÜG, mit allen Pflichtangaben.
- Auswahl der Empfangskraft – passend zu Profil, Standort und Teamkultur.
- Integration ins Kundenteam – die Steuerung übernehmen Sie.
- Laufende Betreuung – ESD bleibt Arbeitgeber, kümmert sich um Verwaltung und steht als Ansprechpartner bereit.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich ANÜ vom Outsourcing?
Beim Outsourcing steuert ESD die Kraft und verantwortet das Ergebnis. Bei der ANÜ steuern Sie die Kraft selbst – sie bleibt aber bei ESD angestellt.
Wie lange darf eine Kraft überlassen werden?
Es gilt eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer (in der Regel 18 Monate). Details sollten im Einzelfall arbeitsrechtlich geprüft werden.
Wer ist Arbeitgeber?
ESD bleibt Arbeitgeber und übernimmt Lohn, Sozialabgaben und Personalverwaltung. Die fachliche Weisung liegt bei Ihnen.
Ist eine spätere Übernahme möglich?
Ja, eine Übernahme in eine Festanstellung beim Kunden ist nach den geltenden Regelungen grundsätzlich möglich.
Frage zur ANÜ?
Wir klären am Telefon, ob Arbeitnehmerüberlassung der richtige Rahmen ist – oder ob eines der anderen Modelle besser passt.
