Leistungen

Drei Wege, Ihren Empfang in beste Hände zu geben.

Das Was bleibt immer gleich: hochwertiger Empfang. Nur das Wie der Beauftragung unterscheidet sich – je nachdem, ob Sie die Verantwortung abgeben, eine Lücke schließen oder selbst steuern wollen.

Modell 1

Outsourcing

Empfang dauerhaft und eigenverantwortlich an ESD abgeben. Wir steuern Einsatzplanung, Vertretung, Qualität und Weiterentwicklung – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

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Modell 2

Vakanz­abdeckung

Eine Empfangs-Lücke kurzfristig schließen – bei Krankheit, Urlaub, Elternzeit oder unbesetzter Stelle. Schnelle Verfügbarkeit, auf Wunsch im Express-Verfahren.

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Modell 3

Arbeit­nehmer­über­lassung

Eine Empfangskraft ins eigene Team holen – unter Ihrer Weisung, angestellt bleibt sie bei ESD. Im rechtssicheren AÜG-Rahmen.

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Wie unterscheiden sich die drei Modelle?

Die entscheidende Frage ist das Weisungsrecht: Wer steuert die Kraft im Alltag – Sie selbst oder ESD?

KriteriumOutsourcingVakanzabdeckungArbeitnehmerüberlassung
Kurz gesagtEmpfang dauerhaft abgebenLücke kurzfristig schließenKraft ins eigene Team
Typische DauerlangfristigTage bis Monatebis i. d. R. 18 Monate
Weisungsrechtbei ESDbei ESDbeim Kunden
ArbeitgeberESDESDESD
Ideal wennSie sich nicht kümmern wollenIhre Kraft ausfälltSie selbst steuern wollen
Reaktionszeitmit Vorlauf geplantsehr schnell / Expressmittel
RechtsrahmenDienst-/WerkvertragDienstvertragAÜG (erlaubnispflichtig)
Preislogikmonatlicher FestpreisTages-/StundensatzStundenverrechnungssatz
Die wichtigste Achse für die Wahl: das Weisungsrecht. Wer die Kraft selbst steuern will, braucht ANÜ; wer das Ergebnis abgeben will, wählt Outsourcing oder – kurzfristig – Vakanzabdeckung.

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